Fotografisches Menü
Guten Appetit! Guten Appetit!
ALLERGENINFORMATIONEN
Sehr geehrter Kunde, die EU-Verordnung 1169/2011 zur Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für Verbraucher ändert eine frühere Gesetzgebung zu diesem Thema und führt die Verpflichtung ein, das Vorhandensein von Allergenen auch bei servierten Gerichten und nicht nur bei verkauften Lebensmitteln anzugeben.
Die folgenden Stoffe gelten als allergen und werden daher auf ihr mögliches Vorkommen in zubereiteten Lebensmitteln überwacht. Sie sind zum leichteren Verständnis für den Verbraucher vollständig aufgeführt:
- Glutenhaltiges Getreide
- Krebstiere
- Ei
- Fisch
- Erdnüsse
- SOJABOHNE
- Latte
- Nüsse
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite
- Muscheln
- Weichtiere